Teilerfolg für Kirch

Bundesgerichtshof macht Deutsche Bank samt Ex-Chef Breuer für geschäftsschädigende Äußerungen haftbar

KARLSRUHE taz ■ Ein Banker darf die Kreditwürdigkeit seiner Geschäftspartner nicht durch Interviews gefährden. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern auf Klage des Ex-Filmhändlers Leo Kirch fest. Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandschef Rolf Breuer müssen einer Kirch-Firma deshalb grundsätzlich Schadenersatz bezahlen. Die von Kirch geforderten 6 Milliarden Euro wird sie aber nicht bekommen.

In einem Gespräch mit dem Business-Sender Bloomberg TV hatte Breuer im Februar 2002 gesagt, die Banken seien nicht mehr bereit, dem damals schon angeschlagenen Medienunternehmer weitere Kredite zu geben. Zwei Monate später war Kirch insolvent, weil er tatsächlich kein Geld mehr bekam. Wegen Breuer, meint Kirch. „Das Interview war meine Schlachtung.“ Bei der Deutschen Bank heißt es, dass Kirch schon vorher nicht mehr kreditwürdig war.

Das gestrige Urteil des BGH kann Kirch nur teilweise befriedigen: Zwei seiner Klagen wurden abgelehnt, nur eine hatte Erfolg – die der von Kirch kontrollierten PrintBeteiligungs GmbH. Diese hatte 1998 von der Deutschen Bank einen Kredit erhalten. Daraus leitete der BGH ab, dass die Bank eine Loyalitätspflicht habe: Sie dürfe ihrem Kunden die Aufnahme neuer Kredite nicht erschweren.

Kirchs Medienholding Taurus und er selbst erhalten dagegen keinen Schadensersatz, da sie keine vertraglichen Beziehungen zur Deutschen Bank hatten. Damit ist sicher, dass die Bank den Großteil der Schäden aus dem Zusammenbruch des Imperiums nicht tragen muss.

Die Kirch-Anwälte Wolf-Rüdiger Bub und Peter Gauweiler machen jetzt noch einen Schaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro geltend. Dieser sei entstanden, als die PrintBeteiligungs GmbH, der 40 Prozent des Springer-Verlags gehörten, nach der Kirch-Pleite für nur 667 Millionen zwangsversteigert wurde. „Kirch hatte Angebote von über 2 Milliarden Euro“, erklärte Anwalt Bub gestern. „Dann hätte er eben zu diesem Preis verkaufen sollen“, sagt Peter Heckel, der Anwalt der Deutschen Bank. Aus Sicht der Deutschen Bank gibt es hier keinen Schaden – die PrintBeteiligungs GmbH sei am Ende nicht mehr wert gewesen.

Wie viel Geld Kirch erhält, muss jetzt ein neues Gerichtsverfahren klären. Dort wird es auch um die Frage gehen, ob die Interviewpassagen wirklich die Ursache für den Zusammenbruch waren.

Mit ungewöhnlich deutlichen Worten forderte der Vorsitzende Richter Norbert Nobbe Kirch und die Deutsche Bank auf, einen Vergleich zu schließen. Die Deutsche Bank könne auf diese Weise etwas für ihr Image tun und sich die eine oder andere teure Werbekampagne sparen. (Az.: XI ZR 384/03) CHRISTIAN RATH