in kürze ZWEITFRAU
: Kein Aufenthaltsrecht

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einer Libanesin das Aufenthaltsrecht verweigert, die mit ihrem Sohn als Zweitfrau eines Muslims leben wollte. Zwar gebe es nach dem Grundgesetz das Recht auf Schutz der familiären Gemeinschaft. Das gelte aber nicht für die Mehrehe, die gegen das Grundgesetz verstoße. (dpa)