Und wieder einmal Ärger in Schönefeld

BER Der Streit um Flugrouten wird europäisch – Brüssel wirft Deutschland Rechtsverstöße vor

Berlin macht mit seinem neuen Flughafen nun auch Ärger in Europa für Deutschland: Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein, weil sie die Folgen einzelner Flugrouten für die Umwelt nicht geprüft hat. Anwohner hatten Brüssel eingeschaltet. Nach dem Debakel um geplatzte Eröffnungstermine und ausufernde Kosten geht damit der jahrelange Streit um die Flugrouten in eine neue Runde. Zusätzliche Gefahr für die Eröffnung des Milliardenprojekts droht zunächst nicht.

„Es könnte sein, dass alles bleibt, wie es ist“, sagt der Sprecher der Deutschen Flugsicherung, Axel Raab. Möglich sei aber auch, dass einige Flugrouten geändert werden müssten. „Das kann dann ein langer Prozess sein.“ Flughafensprecher Ralf Kunkel sagte: „Auf die Fertigstellung und die Eröffnung des BER hat das Verfahren keinen Einfluss.“

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) drängte am Donnerstag den Bund, sich entschieden für den Flughafen einzusetzen. „Die BRD wird in diesem Verfahren ihre Position vertreten, und Sie können ganz sicher sein, dass dies nicht zum Schaden des Flughafens Berlin-Brandenburg sein wird“, sagte er im Abgeordnetenhaus. Der Brandenburger Regierungssprecher Thomas Braune sagte, das Land habe ein großes Interesse, dass diese Grundsatzfrage europäischen Rechts geklärt werde.

Das EU-Verfahren richtet sich gegen den Bund, der über das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festlegt, wo die Maschinen entlangfliegen. Noch im Januar hatte das Bundesverkehrsministerium betont, es gebe keine Versäumnisse. Aus den EU-Richtlinien ergebe sich keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Am Donnerstag kündigte das Ministerium nur an, die Begründung aus Brüssel zu prüfen und in der vorgesehenen Zweimonatsfrist zu antworten. „Bis jetzt hat Deutschland uns nicht zugestimmt“, sagte Joe Hennon, Sprecher von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik in Brüssel. Bleibt der Bund bei seiner Linie, könnten die Flugrouten ein Fall für den Europäischen Gerichtshof werden. Er könnte Deutschland mit Zwangsgeldern zwingen, die Prüfung nachzuholen. (dpa)