Insider-Prozess gegen Daimler

STUTTGART ap ■ Das Amtsgericht Stuttgart verhandelt seit gestern die Klage eines Kleinanlegers gegen DaimlerChrysler. Der Vorwurf des Aktionärs: Der Autobauer habe den Rückzug des Vorstandschefs Jürgen Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät bekannt gegeben. Der Aktionär fordert daher 4.410 Euro Schadensersatz. Das Unternehmen wies den Vorwurf energisch zurück und erklärte, es sei nicht gegen Insiderregeln verstoßen worden. Der Kläger stützt sich unter anderem auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Börsenaufsichtsbehörde BaFin. Das Amtsgericht will sein Urteil am 15. März verkünden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte wegen des Verdachts des Insiderhandels auch schon gegen Daimler-Vorstandsmitglied Rüdiger Grube und Kommunikationschef Hartmut Schick ermittelt, doch wurde das Verfahren dann mangels Tatverdacht wieder eingestellt. Gegen zwei weitere Personen laufen die Ermittlungen noch. Zudem befasst sich die Staatsanwaltschaft mit Aufsichtsratschef Kopper. Auch bei ihm wird geprüft, ob er gegen die Insiderregeln verstoßen haben könnte.