Freispruch für Fehlerinnerung

BERLIN taz ■ Der Rentner Hans M. hatte 2003 nach Berichten über das von den Nazis geraubte Bernsteinzimmer Verwandten erzählt, dass er am Kriegsende beobachtet habe, wie SS-Männer in einem Stollen bei Baden-Baden Kisten versteckten, schossen, weniger Männer rauskamen als reingegangen waren. Auf Umwegen erfuhr die Staatsanwaltschaft davon, ermittelte gegen unbekannt wegen Mordverdachts und ließ graben. Gefunden wurde nichts, M. wurde wegen Vortäuschung einer Straftat verurteilt (taz vom 21. Juni 2005). Am Dienstag wurde M., der Berufung eingelegt hatte, freigesprochen. Seine Erinnerungen seien „Fehlerinnerungen“ und von echten nicht zu trennen. WAHN