Geld gespart und Fisch gestorben

Drei Männer sind angeklagt, weil sie umweltschädliche Abfälle vorsätzlich falsch gelagert haben sollen. Brände und Fischsterben folgten. Auf Kosten der Umwelt hätten sie mehrere 100.000 Euro gespart. Bislang ist der Fall undurchsichtig

VON MARTIN REISCHKE

Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist ebenso lang wie schwer verdaulich: Auf dreizehn Seiten wird über undurchsichtige Betriebsgesellschaften sowie gesetzwidrige Lagerung und Verkauf von Sonderabfällen wie Altholzhackschnitzeln referiert. Ihr Vorwurf ist dennoch handfest.

Zwei Männer, der 49-jährige Unternehmer G. und der 58 Jahre alte S., der als Steuergehilfe bei einer Firma von G. angestellt war, sollen zwischen 1998 und 2000 mehrere 1.000 Tonnen gefährlichen Mülls entgegen allen Vorschriften gelagert und beseitigt haben. Dem dritten Mitangeklagten K. (66) wird vorgeworfen, als Kundenbetreuer und technischer Mitarbeiter von Unternehmer G. in einem Fall geholfen zu haben. Bei den umweltgefährdenden Abfällen handelt es sich unter anderem um Asbestbruchstücke, Bauschutzmittel sowie Farb- und Lackreste und mit Schwermetallen belastete Altholzabfälle.

Durch den laxen Umgang mit dem gefährlichen Müll, so die Anklage, hätten sich die Männer erhebliche finanzielle Vorteile sichern können. Damit habe die Sonderbehandlung des Abfalls, die insgesamt mehrere 100.000 Euro gekostet hätte, vermieden werden können. So soll der Angeklagte S. zwischen September 1998 und August 1999 rund 100.000 Kubikmeter kontaminierter Holzabfälle auf einem Betriebsgelände an der Blankenburger Straße in Pankow-Heinersdorf abgeladen haben, ohne für Brandschutz zu sorgen.

Ein Teil der Abfälle fing zweimal Feuer. Bei dem zweiten Brand im Oktober 1999 gefährdeten giftige Gase die Anwohner. Das Löschwasser der Feuerwehr floss über den Schmöckpfuhlgraben in die nahe Panke, wo die Auswirkungen des Brandes unmittelbar Wirkung zeigten: Einen Tag nach dem Vorfall kam es in der Panke zu einem Fischsterben. Sogar der Flugverkehr von und nach Tegel, so die Anklageschrift, sei durch die Rauchentwicklung bedroht gewesen.

In einem weiteren Fall soll G. zwischen Oktober 1999 und Januar 2000 mehr als tausend Tonnen kontaminierte Altholzhackschnitzel als Kompost an ein Unternehmen in Brandenburg/Havel abgegeben haben. Auf diese Weise habe er mehr als 50.000 Euro Entsorgungskosten sparen können.

Der erste Verhandlungstag bringt wenig Klarheit in das undurchsichtige Geflecht der Unternehmen und verschiedenen Betriebsgesellschaften von G., die für die gefährliche Lagerung und Beseitigung des Mülls verantwortlich sein sollen.

Mit leiser Stimme redet G. von einer Unzahl von Firmen, Betriebsgesellschaften und persönlichen Verquickungen, doch seine Ausführungen sorgen selbst bei seinem Anwalt für Verwirrung: „Ich gehe davon aus, dass bislang keiner den Sachverhalt richtig verstanden hat.“

Im Jahr 2000 hatte der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren eingeleitet, vor mehr als zwei Jahren wurde Anklage erhoben. Wegen Überlastung des Gerichts kommt der Fall erst jetzt zur Verhandlung. Der Prozess wird Anfang Februar fortgesetzt und soll noch bis zum 23. März dauern.