ALG-II muss reichen

Sozialhilfe muss nur das „Mindestmaß“ des Bedarfes abdecken, erklärte das Bremer Verwaltungsgericht

Bremen taz ■ Abgewiesen wurden vom Bremer Verwaltungsgericht am Freitag zwei Klagen von Hartz-IV-EmpfängerInnen, die vor Gericht deutlich gemacht hatten, dass sie mit dem Regelsatz von 354 Euro nicht auskommen. Beide Kläger stammen aus dem Kreis der Montagsdemonstration und haben angekündigt, dass sie in Berufung und notfalls vor das Bundesverfassungsgericht gehen wollen.

Was ist, wenn eine Zahnkrone fällig wird? Was, wenn die Brillenstärke nicht mehr stimmt? Nur in wenigen besonderen Lebenslagen sieht das neue Sozialgesetzbuch zusätzliche Ansprüche vor. Die Kläger erinnerten daran, dass der Deutsche Paritätische Wohlfahrtverband (DPWV) einen Regelsatz von 412 Euro im Monat für angemessen hält. Ein geringerer Satz würde der Menschenwürde nicht gerecht.

Das Verwaltungsgericht sah das anders. Der Regelsatz sei nach Anhörung diverser Experten zustande gekommen, erinnerte Richter Hagedorn. Insofern müsse man davon ausgehen, dass alle sachlichen Gesichtspunkte dabei berücksichtigt wurden. Hilfeempfänger hätten nur Anspruch auf Finanzierung eines „Mindestmaßes“. Allerdings lägen dem Warenkorb die Preise von 1998 zugrunde – das müsse rasch angepasst werden. kawe