Alles im Argen

Ein-Euro-Jobber betreiben Unterkunft für Asylbewerber in Stellingen, gibt der Senat zu. DGB findet das rechtswidrig

Über ein „rechtswidriges Verhalten“ der für die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze zuständigen Arge empört sich Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm. Sein Verdacht bestätige sich, dass die so genannten Arbeitsgelegenheiten für Ein-Euro-Jobber „reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen“.

In seiner Antwort auf eine Anfrage der GAL-Abgeordneten Gudrun Köncke hat der Senat eingeräumt, dass eine Unterkunft für 151 Asylbewerber und Zuwanderer im Wördemanns Weg in Stellingen fast ausschließlich mit Ein-Euro-Jobbern betrieben wird. Lediglich die Stelle der „Unterkunftsleitung“ sei mit einem regulären Arbeitnehmer besetzt. Die übrigen sechs Beschäftigten arbeiteten als Bezieher von ALG-II auf Ein-Euro-Basis.

Vorgeschrieben ist jedoch durch die umstrittenen Hartz-IV-Gesetze, dass derartige Beschäftigungen nur „zusätzlich“ zu regulären Arbeitsverhältnissen erlaubt sind. Das ist am Wördemanns Weg sichtlich nicht der Fall: Dass 151 Menschen regulär von nur einer Person zu betreuen seien, darf als nicht begründbar gelten. Betrieben wird die Unterkunft vom Beschäftigungsträger „Hamburger Arbeit“ (HAB) im Auftrag des Bezirks Eimsbüttel, der von einer rot-grünen Koalition regiert wird.

Die Arge hatte der HAB offenbar Langzeitarbeitslose im Kontingent bewilligt, ohne zu prüfen, wofür diese eingesetzt werden sollen. Christian Saadhoff, Sprecher der Wirtschaftsbehörde, versicherte, der Fall würde nun genau geprüft. Viel Mühe wird er dabei nicht haben: Die Federführung für die Arge liegt seit Jahresbeginn bei der Wirtschaftsbehörde. SMV