Vertraulich, aber nicht anonym

GEBURTEN Der Bundestag will heute ein Gesetz beschließen, das Babyklappen infrage stellt

BERLIN taz | Am heutigen Donnerstag will der Bundestag ein Gesetz zur vertraulichen Geburt beschließen. Künftig sollen Frauen im Krankenhaus ein Kind „vertraulich“, aber nicht völlig anonym entbinden können. Das heißt, dass die Mütter ihren Namen nicht sofort nennen müssen, aber ihre Daten hinterlegen sollen. So kann das Kind später erfahren, wer seine leibliche Mutter ist.

Der Gesetzentwurf, der in den vergangenen Monaten heftig debattiert worden war, stammt von Familienministerin Kristina Schröder (CDU). Er fußt vor allem auf Empfehlungen des Ethikrates, der anonyme Geburten und Babyklappen ablehnt. In Babyklappen können stark in Not geratene Eltern ihre Kinder anonym abgeben, wo diese sofort medizinisch versorgt werden.

Der Bund will die Kosten für vertrauliche Geburten voll übernehmen. Wie künftig mit anonymen Geburten und Babyklappen, die sich rechtlich in einer Grauzone befinden, verfahren wird, ist weiter unklar.

Einer Studie des Deutschen Jugendinstituts zufolge wurden zwischen 1999 bis 2011 etwa 1.000 Kinder abgegeben. Zwei Drittel waren anonyme Geburten, die anderen Kinder wurden in Babyklappen abgelegt.

SIMONE SCHMOLLACK