Bundesarbeitsministerium kündigt Härtefallkatalog an

HARTZ IV Das Ministerium klärt, welche Bezieher von Arbeitslosengeld II Zusatzleistungen erhalten

Die Härtefallregelungen der Sozialhilfe sollen Pate stehen

BERLIN taz/dpa | Bereits in dieser Woche, möglicherweise sogar schon am heutigen Mittwoch, will das Bundesarbeitsministerium einen Katalog für sogenannte Härtefallregelungen bei Hartz-IV-Beziehern vorlegen. Das teilte Lena Daldrup, Sprecherin des Ministeriums, auf Nachfrage der taz am Dienstag mit. „Wir werden uns dabei an den Härtefallregelungen der Sozialhilfe orientieren“, sagte Daldrup. Man beginne nicht bei null.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Februar die Hartz-IV-Regelsätze wegen ihrer willkürlichen Berechnung für verfassungswidrig erklärt und eine sofortige Neuregelung für Härtefalle verlangt. Bezieher von Arbeitslosengeld II, die einen Härtefall geltend machen können, müssen demnach ab sofort Zusatzleistungen erhalten.

Die Liste möglicher Profiteure der Neuregelungen wird derzeit im Arbeitsministerium zusammengestellt. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte der taz, man habe dem Bundesarbeitsministerium Vorschläge übermittelt. Details wolle man nicht mehr kommentieren.

Die Ruhr Nachrichten hatten jedoch am Dienstag unter Berufung auf Kreise der BA berichtet, dass künftig chronisch Kranke auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente bezahlt bekommen und Rollstuhlfahrer Kosten für Haushaltshilfen erhalten sollten. Im Gespräch sei auch, Schülern, deren Versetzung gefährdet sei, Nachhilfe zu finanzieren und Fahrkosten für getrennt lebende Paare zu übernehmen, damit Eltern ihre Kinder besuchen könnten.

Ulrike Mascher, Chefin des Sozialverbands VdK, forderte eine großzügigere Auslegung der Härtefallregelungen. Auch Klassenfahrten sowie eine neue Waschmaschine oder ein neuer Herd, wenn die alten Geräte kaputt seien, müssten finanziert werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wies jedoch darauf hin, nur „wiederkehrende und außergewöhnliche Belastungen“ würden künftig übernommen. So hatte auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung argumentiert.

Auf zusätzliche Unterstützung hoffen derzeit etliche Bezieher des Arbeitslosengelds II. So werden die Jobcenter nach Angaben von Heinrich Alt, Vizepräsident der BA, derzeit mit Anträgen auf besondere Leistungen „überhäuft“. „Viele davon werden wir ablehnen müssen, da es zum Großteil keine besonderen Härtefälle sind“, sagte Alt. EVA
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