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URTEIL Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Das Ehegattensplitting gilt auch für die Homoehe. Die Union ist nun gezwungen, ihren Kurs zu ändern – was sie womöglich noch vor der Wahl tun wird

BERLIN taz | Auch schwule und lesbische Paare müssen vom Ehegattensplitting profitieren können. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Grundsatzentscheidung wurde seit Monaten erwartet.

Die Richter setzten damit die Union unter Zugzwang. CDU und CSU lehnen eine steuerliche Gleichstellung bisher ab, Teile der CDU sind aber dafür. Die Befürworter begrüßten das Urteil. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak sagte: „Jetzt gilt es, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und das Urteil unverzüglich umzusetzen.“ Ähnlich äußerte sich Jens Spahn, der Gesundheitsexperte der Fraktion. „Das Urteil ist ein tolles Signal für Ehen und Lebenspartnerschaften. Die Koalition sollte es zügig umsetzen.“

Die Unionsfraktion trifft sich am Freitag zu einer Sondersitzung. Dann wollen die Abgeordneten die neue Lage beraten. Es spricht einiges dafür, dass die Union bis Ende Juni ihren Kurs ändert – und ein Gesetz zur Gleichstellung erlässt. Die Parteispitze hat ein Interesse daran, das Thema bis zum Wahlkampf im September zu klären. US

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