LESERINNENBRIEFE
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Wowereit-Irrsinn

■ betr.: „So eine Verschwendung“, taz vom 28. 5. 13

Was ist das nur für ein Irrsinn mit dem Wowereit-Senat und das nun schon seit mehr als zehn Jahren? Einerseits werden Steuergelder für hochtrabende Projekte wie den BER-Flughafen, die Verlängerung der A 100 und für hochbezahlte überflüssige Staatssekretäre verschwendet, und andererseits zeigt man sich äußerst kleinlich bei der Bezahlung seines Personals, das immer noch bis zu 15 Prozent weniger Gehalt als im übrigen Bundesgebiet erhält. Selbst bei der verabredeten linearen Gehaltsanpassung von 2,1 Prozent zum 1. August eines jeden Jahres trickst man herum, um noch ein paar Zinsvorteile einzustreichen, und zahlt die zustehende Besoldungserhöhung erst zwei bis drei Monate später aus: So geschehen im Jahre 2012! Von der Praxisgebühr für die Beamten ganz zu schweigen, die noch immer nicht abgeschafft ist. THOMAS HENSCHKE, Berlin

Wichtige Schöffinnen

■ betr.: „Schöffen sind heute überflüssig“, taz vom 4. 6. 13

Sebastian Heisers Kommentar ist offensichtlich nicht von großer Sachkenntnis getragen und aus der Hüfte geschossen. Er hätte sich mal kritischer mit der BZ auseinandergesetzt, die „Berlins mutigster Schöffe“ titelte. Das Verhalten des Schöffen im besagten Verfahren mag unklug oder gar dumm gewesen sein. Deshalb aber gleich den Stab über alle SchöffInnen (in Berlin ca. 5.000!) und ihre Stellung im Strafrechtsverfahren zu brechen, bedeutet, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Schöffinnen und Schöffen haben nach wie vor eine wichtige Rolle und Aufgabe in den Gerichten („Spruchkörper“), da sie zur größeren Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung beitragen und mit verhindern können, dass sich eine abgeschottete Kaste von hauptamtlichen Richtern bildet, die undurchsichtige einsame Entscheidungen trifft.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die vorsitzenden Richter ihre Urteile eben vorher mit den beiden SchöffInnen diskutieren und begründen müssen und auch auf laienhafte Fragen antworten müssen. Gegen die Stimmen der SchöffInnen kann weder die Schuld festgestellt noch das Strafmaß bestimmt werden.

Sicher ist das für die LaienrichterInnen nicht immer leicht: Der erfahrene Richter leitet das Verfahren, kennt die Akten und die Gesetze in der Regel besser. Aber der/die wirklich mutige SchöffIn stellt Fragen in der internen Beratung vor und während der Verhandlung und nickt nicht nur das ab, was der hauptamtliche Richter sagt. Er/sie kann jederzeit die Verhandlung unterbrechen: „Ich habe Beratungsbedarf“ und das Gericht zieht sich zur Klärung zurück. So hätte es mal der Schöffe im besagten Verfahren machen sollen! Der Richter hätte ihn bei der Formulierung seiner Frage beraten können. Die notwendige Transparenz schaffen „Medien, Blogs und im Zweifel die nächste Instanz“ allein nicht. GERHARD GERLACH, Schöffe in Berlin

Nötige Gewaltenteilung

■ betr.: „Schöffen sind heute überflüssig“, taz vom 4. 6. 13

In Amerika hat der Richter die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu überwachen. Das Urteil bei den Geschworenengerichten spricht das Volk, die Geschworenen, die vom Volk berufen werden. Sie müssen weder eine juristische Ausbildung haben, noch müssen sie akademische Grade besitzen; sie kommen quer aus allen Schichten der Bevölkerung (siehe den Film: „Die zwölf Geschworenen“). Natürlich wird auch hier Befangenheit geprüft und wegen Befangenheit werden Geschworene auch abgelehnt. Diesem System kann ich dennoch eine Menge abgewinnen. Wenn die „Gewaltenteilung“ in Deutschland nicht mehr funktionieren würde, wäre die Justiz schnell Handlanger der Exekutive. Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei und ein gesundes „Rechtsempfinden“ hat nichts mit Willkür zu tun. DETLEF WULFF, Berlin