Haynstraße bleibt

Mietgemeinschaft gewinnt vor dem Oberlandesgericht den zehnten Kündigungsprozess

Das Wohnprojekt Haynstraße bleibt. Nach 35 Jahren Leben in den Häusern Haynstraße 1 und 3 sowie Hegestraße 41 in Eppendorf hat die Mietergruppe gestern den Berufungsprozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) gewonnen. Damit ist die zehnte Kündigung einiger Eigentümer binnen 15 Jahren endgültig abgewiesen.

Eineinhalb Stunden hatte sich das OLG mit dem nicht ganz einfachen Mietgeflecht beschäftigt. Denn als 1982 die Häuser, die seit den 70er Jahren ans Wohnprojekt vermietet waren, in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, sind einige BewohnerInnen selbst Wohnungsbesitzer geworden (taz berichtete). Der Anwalt und einstige GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Bernd Vetter schmiedete das Konstrukt, dass alle 50 Mieter nebst Nachwuchs unter einen Gesamtmietvertrag fallen, in dem das ganze Areal – Grundstück und Haus – gemietet wird. Deshalb müssen Klagen auf Eigenbedarf sich auf alle 24 Wohnungen richten, einzelnen Einheiten aus dem Gesamtmietverhältnis zu kündigen, ist unmöglich.

Die klagenden Wohnungsbesitzer beriefen sich zuletzt unter dem Vorwand des Eigenbedarfs darauf, dass ein Teil der Eigentümer ja an sich selbst vermietet und es sich deshalb beim Gesamtmietvertrag um ein „gewerbsmäßiges“ Zwischenmietverhältnis handele, das nicht dem Kündigungsschutz unterliegt.

Das verneinte das OLG – wie schon zuvor das Landgericht – und empfahl denjenigen, die auf Eigenbedarf pochen, sich doch bei der Mietergemeinschaft um Wohnraum zu bewerben. Kva