HARTZ-IV-URTEIL I
: Bei getrennt lebenden Eheleuten kürzbar

KASSEL | Auch wenn Eheleute in getrennten Wohnungen leben, kann das Einkommen des einen Partners auf den Hartz-IV-Anspruch des anderen angerechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel und verwies die Klage einer Frau aus Osnabrück zurück an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Der Frau war 2005 die Leistung gestrichen worden, nachdem sie geheiratet hatte. Die Arge hatte argumentiert, dass der Ehemann eine ausreichend hohe Rente habe. (dpa)