Wasserturm-Prozess
: Auf der falschen Hand erwischt

Wende im Wasserturm-Prozess? Amtsrichter Wendler spricht zumindest offen seine Skepsis aus: „Kann es sein, dass ihre Wahrnehmung getrübt ist?“, fragt er den Belastungszeugen Jörg S.. Schließlich sei das Verhältnis zwischen der Polizei und der Hotelgegnerszene „stressbeladen“. Nein, antwortet der Beamte der Revierwache Lerchenstraße, „was den Wasserturm betrifft, sympathisiere ich sogar“. Wendler hakt fürsorglich nach. Es habe Verfahren gegeben, gerade mit politischem Hintergrund, bei denen „Polizisten falsch ausgesagt“ hätten: „Es gibt Stresssituationen, einem Irrtum zu unterliegen.“ Doch S. bleibt bei seiner Aussage – die wenig später durch Fakten widerlegt wird. Er und sein Kollege O. waren am 17. Februar 2005 in den Schanzenpark gerufen worden, als sich frühmorgens militante Hotelgegner an der Baustelle zu schaffen machten. Als sie eintrafen, war eine flüchtende Gruppe von cirka 30 Personen auf sie zugerannt. S. will gesehen haben, wie ein Mann mit einer gelben Plastiktüte – der jetzt wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie Widerstands angeklagte Martin B. – aus 20 Metern Entfernung im Laufen einen Gegenstand geworfen habe. „Ich hab‘ die Armbewegung deutlich gesehen“, beteuert S. „Es ist eindeutig der rechte Arm gewesen.“ Ob es der vermeintliche Stein war, der Kollege O. nur knapp verfehlte, könne er nicht sagen. Aber dass die Person mit Tüte geworfen habe, da sei er sich absolut sicher. Laut Verteidiger Andreas Beuth kann dies aber nicht sein Mandant gewesen sein. B. sei von Geburt an Linkshänder und nie auf rechts umerzogen worden, so dass er „gar nicht in der Lage ist“, so Beuth, „im Laufen mit der rechten Hand einen Gegenstand gezielt zu werfen“. Ein Gutachten soll dies nun untermauern. KVA