Union für Tests bei Einbürgerung

Innenminister fordern vierstufiges Verfahren – mit Anfrage beim Verfassungsschutz

KOBLENZ taz ■ Die Innenminister der unionsregierten Bundesländer wollen die Einbürgerung von Zuwanderern künftig von einem vierstufigen Verfahren abhängig machen. Es sei „höchste Zeit“, die Bedingungen für die Einbürgerung bundeseinheitlich zu regeln, sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nach einem Treffen in Koblenz. Es dürfe nicht zu einem „Einbürgerungstourismus“ zwischen den einzelnen Bundesländern kommen – und nicht zu Verhältnissen wie in Frankreich, wo Einwanderer gänzlich prüfungslos zu französischen Staatsbürgern avanciert seien.

Mit ihren Vorstellungen von der Einbürgerung in Deutschland wollen die christdemokratischen Innenminister auf der nächsten Innenministerkonferenz im Mai ihre sozialdemokratischen Kollegen konfrontieren. Bestandteil ist zum einen der „Test Deutsch“, verbunden mit einer „wissenschaftlich fundierten, objektiven Bewertung der Sprachkenntnisse des designierten deutschen Staatsbürgers“. Hinzu kommt als zweites Element die Überprüfung des Wissens des Probanden „über unser Land, unsere Werte und die wesentlichen Inhalte der freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Wer für die Prüfungen vorher noch büffeln muss, darf die dafür noch einzurichtenden Kurse etwa in den Volksschulen selbst bezahlen.

Drittens soll die Regelanfrage beim Verfassungsschutz „mit einer vertiefenden, individuellen Anhörung im Verdachtsfall“ Bestandteil der neuen einheitlichen Bestimmungen werden. Viertens soll der Einbürgerungsbeamte den Einbürgerungsbewerber schließlich anhand einer möglichst aktuellen Liste abfragen, „ob er verfassungsfeindlichen oder gewaltbereiten Organisationen angehört, sie unterstützt oder ihnen angehört oder sie unterstützt hat“.

Beckstein versicherte, die Richtlinien sollten für alle Einbürgerungsbewerber „gleich welcher Herkunft, Nationalität oder Religionszugehörigkeit“ gelten, also nicht nur für Muslime. Allerdings müsse ein seit Jahren in Deutschland lebender ausländischer Hochschulprofessor oder Banker nicht genauso intensiv überprüft werden „wie etwa eine Frau, die über Jahre hinweg fast nie aus dem Haus gelassen wurde“.

Unterdessen teilte die Heidelberger Oberbürgermeisterin Beate Weber (SPD) mit, dass sie den umstrittenen baden-württembergischen Gesprächsleitfaden zur Einwanderung jetzt doch anwenden will. Die Stadt hatte dies als einzige Einbürgerungsbehörde im Land bislang abgelehnt. Weber begründete den Schwenk damit, dass die Landesregierung den Generalverdacht gegen Muslime zurückgenommen habe und den Test nun einheitlich für alle Einwanderer anwenden will. Obwohl sie weiterhin erhebliche Bedenken gegen einzelne Fragen habe, werde die Stadt den Leitfaden „angemessen und in notwendigem Maß“ nutzen, heißt es in einem Schreiben an das Stuttgarter Innenministerium.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT