DATENSCHUTZ
: Fingerabdruck auf Pass erlaubt

LUXEMBURG | Die Pflicht zu digitalen Fingerabdrücken auf deutschen Reisepässen ist nach EU-Recht zulässig. Diese Auffassung vertritt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof. Im EU-Recht gebe es keine Regeln, die der Speicherung biometrischer Daten auf Pässen widerspreche, so der Gutachter. Damit bestätigte er mehr als fünf Jahre nach der Einführung digitaler Fingerabdrücke die hier gängige Praxis. Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah. (dpa)