In Sachen Doping

Vor den Olympischen Winterspielen in Turin hat der internationale Sportgerichtshof (Cas) einen Haufen Arbeit

LAUSANNE dpa ■ Fünf Tage vor den Olympischen Winterspielen hat der Internationale Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne einen Berg von Arbeit zu bewältigen. Während die Welt-Antidoping-Agentur (Wada) beim Cas am Wochenende Widerspruch gegen den Start des amerikanischen Skeleton-Piloten Zach Lund in Turin einlegte und erstmals eine Schweizer Athletin ihren Olympiastart bei der höchsten Sportgerichts-Instanz einklagen will, ist ein gravierender Fall für den Cas vom Tisch: Die gedopte Eisschnellläuferin Anzhelika Kotjuga darf nicht in Turin starten.

Nach der Anhörung am 31. Januar entschied der Sportgerichtshof am Wochenende, die Zweijahressperre der Vizeweltmeisterin von 2005 im Sprint aufrecht zu erhalten. Wegen der Einnahme anaboler Steroide wurde die 35-jährige Weißrussin rückwirkend gesperrt. Kotjuga war bei einer Kontrolle am 19. Februar 2005 in Heerenveen des Anabolika-Dopings überführt und im August vom Weltverband ISU suspendiert worden. Wegen Verfahrensfehlern hatte sie Widerspruch eingelegt und eine angebliche Schwangerschaft als Grund für ihre erhöhten Testosteron/Epitestosteron-Werte angegeben. Mit einer einstweiligen Verfügung hatte Kotjuga zudem ihren Start bei den Sprint-Weltmeisterschaften am 21./22. Januar 2006 erzwungen, um in Heerenveen die Normzeiten für Olympia zu laufen.

Im Fall Zach Lund ist für den Cas höchste Eile geboten. Der 26-jährige US-Athlet war trotz eines positiven Dopingtests mit einer Verwarnung der Anti-Doping-Agentur der USA davongekommen, nachdem ihn der Internationale Skeleton-Verband gesperrt hatte. Dem WM-Fünften war im Dezember die Nutzung eines Haarwuchsmittels mit der verbotenen Substanz Finasterid nachgewiesen worden. Dieses Präparat steht auf der Wada-Verbotsliste, weil es zur Verschleierung einer Einnahme von Dopingmitteln verwendet werden kann. Lund hatte den positiven Befund mit medizinischen Gründen erklärt.

Noch vor der Eröffnung der Spiele muss sich der Cas auch zum Antrag der Schweizer Snowboarderin Andrea Schuler, 30, äußern. Sie hat als erste Schweizerin Beschwerde gegen die Nichtnominierung durch das Schweizer NOK eingelegt. „Aufgrund der Kriterien hätte ich eine Nominierung für Turin verdient. Es wurde nicht nach den Richtlinien selektioniert. Das war ungerecht“, sagte die Halfpipe-Spezialistin.