OVG bestätigt Flugroute

Der Müggelsee darf künftig vom BER aus überflogen werden. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht am Freitag. Es wies damit eine Klage von Anwohnern und Naturschutzverbänden zurück. Das Gericht begründete die Klageabweisung damit, dass die Prüfung der Umweltverträglichkeit bereits im Planfeststellungsverfahren erfolgt sei und sich auf den gesamten Einwirkungsbereich des Airports erstreckt habe. Eine separate Prüfung der Flugrouten sei nicht notwendig. Die Kläger kündigten Revision an.

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