Senat schaffte Kürzungen nicht

Haushaltsplan enthält immer noch 70 Millionen mehr Investitionen als der Senat geplant hatte

Bremen taz ■ Der Bremer Senat hat in seiner gestrigen Sitzung den Haushaltsentwurf für die Jahre 2006 und 2007 förmlich beschlossen und dem Parlament zugeleitet, das schon am 22. Februar darüber beraten soll. Die Ausgaben von insgesamt 7,62 Milliarden Euro übersteigen die erwarteten Einnahmen um 1,95 Milliarden Euro – das heißt: Mehr als ein Viertel des Haushaltes ist nicht gedeckt. Der Senat hatte im Dezember beschlossen, die geplanten Neuverschuldung um 70 Millionen Euro für die beiden Jahre zu reduzieren. Trotz mehrfacher Krisensitzungen wurde das nicht erreicht. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) äußerte daher „die Erwartung, dass sich der Senat jetzt auch der Verantwortung stellt, die bereits beschlossenen zweimal 30 Mio. Euro Investitionskürzungen kurzfristig aufzulösen.“ Offenbar geht Nußbaum davon aus, dass die Senatoren, die die Umsetzung der am 12. Dezember global beschlossenen Kürzungen blockierten, sich in den vergangenen Wochen „ihrer Verantwortung“ nicht gestellt haben.

Die Ausgaben sollen in 2006 rund 3.79 Millionen Euro betragen, in 2007 3,84 Millionen. Die Steigerung von 1,3 Prozent ist wesentlich begründet durch die nun jährlich steigenden Zinslasten. In den vergangenen Jahren musste der beschlossene Haushalt regelmäßig durch „Nachtragshaushalte“ korrigiert werden, weil die Ausgaben deutlich höher ausfielen als geplant. Bei den Einnahmen wird jedes Prozent Mehrwertsteuer 35 Millionen Euro zusätzlich in die bremischen Kassen bringen.

Nußbaum wies noch einmal darauf hin, dass „auch weiterhin deutliche und erkennbare Eigenanstrengungen zur Haushaltssanierung“ erforderlich seien, „um unsere beabsichtigte Klage auf externe Hilfen vor dem Bundesverfassungsgericht glaubhaft zu untermauern“. Da die Kreditaufnahme die laut Landesverfassung zulässige Höhe überschreitet, müsse für sämtliche in den Haushalten 2006/2007 veranschlagten Ausgaben nachgewiesen werden, dass sie „aufgrund des Bundesrechts, des Landesverfassungsrechts oder aus sonstigen Gründen unabdingbar sind“, erklärte Nußbaum. kawe