Neuer Antrag

Im Prozess gegen den wegen Dopings von Minderjährigen angeklagten Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein ist die Verteidigung am Montag mit ihrem Befangenheitsantrag gegen das Schöffengericht gescheitert. Es lägen keine Gründe für ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Schöffengerichts vor, hieß es vom Magdeburger Amtsgericht zur Begründung. Springsteins Anwalt Johann Schwenn hatte am Freitag den Austausch des Gerichts gefordert.

Schwenn nahm die Entscheidung nicht hin. „Wir werden Herrn Springstein nahe legen, einen erneuten Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit zu stellen“, sagte der Hamburger Rechtsanwalt. Der Trainer folgte dem Rat. Bis zu einer erneuten Entscheidung werden nun zwei Wochen vergehen. Am 20. Februar wird der Prozess fortgesetzt.

Staatsanwältin Angelika Lux nutzte den Prozesstag, um sich gegen die Vorwürfe der Verteidigung zu wehren, sie hätte einer Zeitung brisante E-Mails Springsteins zugespielt und damit eine „existenzgefährdende Medienkampagne“ zu verantworten. „Ich habe die Texte verglichen und 211 Abweichungen gefunden“, sagte sie. „Der Abdruck der Mails beruht auf akustischen Wahrnehmungen.“ DPA