ATOMTRANSPORTE
: Gericht für Bremer Häfen nicht zuständig

BREMEN | Zum Verbot von Atomtransporten über die Bremer Häfen wird es keine juristische Entscheidung geben. Der Bremer Staatsgerichtshof erklärte sich gestern für nicht zuständig. Abgeordnete der oppositionellen Bremer CDU hatten gegen das von der Landesregierung verfügte Verbot geklagt, weil es nach ihrer Ansicht gegen das Grundgesetz und die Bundestreue verstößt. Für die CDU ist der Klageweg damit beendet. Vor dem Bundesverfassungsgericht könne nur der Bund klagen, sagte ein Fraktionssprecher. (dpa)