GENUSS- ODER ARZNEIMITTEL?
: Prozess um E-Zigaretten eröffnet

FRANKFURT/MAIN | Sind elektrische Zigaretten Genuss- oder Arzneimittel? Diese Frage versucht das Landgericht Frankfurt seit gestern in einem Pilotverfahren zu klären. Angeklagt ist ein Geschäftsmann, der Flüssigkeiten zum Befüllen der E-Zigaretten importiert und weiterverkauft haben soll. Die Anklage wirft dem 46-Jährigen aus NRW vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Denn wegen ihres Nikotingehaltes zählt die Staatsanwaltschaft E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien. Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur normalen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf. (dpa)