Aktenzeichen XY
: Beamten-Schlägerei

Nicht einfach eingestellt worden sind die Ermittlungen gegen zwei am jüngsten Castor-Einsatz beteiligte Polizeibeamte. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Lüneburg auf Nachfrage. Zwar hätten die Polizisten „nicht auf einer weiteren Verfolgung bestanden“, allerdings sei hier „nicht wie bei einer Privatklage zu verfahren“. Am 21. November war es zwischen einem als Konfliktmanager tätigen niedersächsischen Polizisten und seinem Berliner Kollegen zum Faustkampf gekommen, der mit wechselseitigen Straf-Anzeigen endete. Die Polizeiführung arbeitete auf eine geräuschlose Abwicklung des Verfahrens hin: Anfang Dezember arrangierte sie ein Vieraugen-Gespräch der Kontrahenten und informierte die Staatsanwaltschaft von dem Versöhnungstreffen. Anders als beim Delikt Körperverletzung muss jedoch bei „Körperverletzung im Amt“ der ganze Vorgang ermittelt werden. Als Sanktion sind bis zu fünf Jahren Freiheits- oder eine Geldstrafe vorgesehen. bes