: Das Versagen in Cottbus
Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft Cottbus längst ermitteln, sagt ein Hauptkommissar a. D. Schlimmer noch: Die Behörde weiß schon länger von den Vorwürfen gegen die Haasenburg
VON KAIJA KUTTER UND KAI SCHLIETER
Noch immer sieht die Oberstaatsanwältin aus Cottbus „keinen Ermittlungsansatz“ gegen die Haasenburg GmbH. So formuliert es Petra Hertwig Anfang dieser Woche. Die Empörung über die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen, die der Haasenburg GmbH vorgeworfen wird, hat zu dieser Zeit bereits einen Höhepunkt erreicht.
Die taz hat die Methoden in dem Brandenburger Heim am Wochenende öffentlich gemacht und damit eine heftige Debatte angestoßen. Politiker stellen Anfragen, das Bildungsministerium will eine Kommission zur Prüfung einsetzen. Die Staatsanwaltschaft aber beklagt, dass in der taz „keine Klarnamen“ stehen, die sie für Ermittlungen benötige. Hertwig bittet nun die taz, ihr die Dokumente zu geben.
Inzwischen hat das Bildungsministerium eine Hotline eingerichtet. Dass sich dort kaum jemand meldet, hängt nach taz-Recherchen mit der Untätigkeit in Cottbus zusammen. Alle Versuche, die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen zu bewegen, führten für die Betroffenen zu frustrierenden Erfahrungen.
„Aggressive Mimik“
Julia* zum Beispiel war in der Haasenburg GmbH eingesperrt. Ein Heim, das vom Staat noch immer viel Geld dafür bekommt, Kinder und Jugendliche körperlich und seelisch zu züchtigen. Julia leidet noch heute darunter.
„Sie zeigt mittels aggressiver Wortwahl und Mimik, […] dass sie sich mit ihrem Aufenthalt in unserer Einrichtung nur zum Teil arrangieren kann“, heißt es in der „Empfehlung zur Beschlussverlängerung“ vom 2. Februar 2007. Das Kind finde „immer wieder Lücken“, um „Vorteile zu erlangen“. Es werde „eine längerfristige Unterbringung nach § 1631 BGB“ empfohlen.
Die Haasenburg GmbH rät also dem Jugendamt, das Kind weiter wegzusperren. Für jeden einzelnen Tag erhält die Firma einen Satz von mehr als 300 Euro. Julia bleibt danach noch zweieinhalb Jahre eingesperrt und wird zu einer lukrativen Einnahmequelle. Die insgesamt vier Jahre sind ein Martyrium, wie das Kind der taz berichtet: „Nachts war ich eingesperrt, musste in die Ecke pissen, weil der Erzieher nicht da war. Da habe ich mich wie ein Hund gefühlt.“ Ein Erzieher habe sie beim Essen „körperlich begrenzt“, wie die brutalen Antiaggressionsmaßnahmen offiziell beschrieben werden. „Da habe ich das Essen ausgekotzt. Nach fünf Minuten fragt der: Geht es besser? Ich: Nee, Sie Arschloch.“
Auch Julia wird in der Haasenburg GmbH auf der Fixierliege festgeschnallt. So soll sie vermutlich die „Zickereien“ überdenken, wie es in der „Leistungsdokumentation für stationäre und teilstationäre Hilfen“ der Haasenburg GmbH heißt.
Im Juni 2009 kommt die Erlösung. Julia kommt raus, aus diesem „Drecksloch“, wie sie es nennt. Bis heute ist sie traumatisiert. Am 20. 2. 2013 nimmt sie ihren Mut zusammen und geht zur Polizei. Sie redet. Drei Stunden lang. Es ist 14.25 Uhr, als sie ihr Aktenzeichen bekommt. Unter Ereignis steht: „StGB § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen Unterlassene Hilfeleistung.“ Der Vorgang wird an die Staatsanwaltschaft Cottbus übermittelt. Danach hört Julia nie wieder etwas. Sie wird auch nicht eingeladen, um auszusagen.
Am 2. Mai 2013 bekommt sie stattdessen Post aus Cottbus. „Wenn sie nicht bereit sind, detaillierte Angaben zu machen, welcher Erzieher welche Tat begangen hat, sind Ermittlungsansätze nicht gegeben.“
Julia wollte nicht gegen einzelne Erzieher aussagen. Sie wollte, dass die Haasenburg dichtgemacht wird. Auch hier fehlen der Justizbehörde die „Klarnamen“.
Darüber hinaus, schreibt die Staatsanwältin, „muss ich auch mitteilen, dass Körperverletzungen in der Regel nur auf Antrag verfolgt werden können. Dieser Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden der Tat gestellt vorliegen. Ihr Antrag wäre somit verspätet eingegangen. Hochachtungsvoll“. Das Verfahren ist im Mai 2013 eingestellt worden. Julia hätte diese Frist gar nicht einhalten können. Sie saß zum Ablauftermin noch in der Haasenburg GmbH fest.
Die Staatsanwaltschaft hätte beim Stichwort Haasenburg GmbH hellhörig werden müssen. Denn Julia war nicht die Erste, die sich über Misshandlungen in dem Heim beschwert.
Susanne*, Julias Bekannte aus Haasenburg-Zeiten, erstattet am 26. September 2011 Anzeige bei der Polizeiwache Neuruppin. „Körperverletzung gemäß § 223 StGB“. Susanne sagt, sie hätte ein bis zwei Stunden ausgesagt. Sie wird später noch einmal geladen. Ein Polizeibeamtin hält ihr vor, dass niemand ohne Grund in so ein Heim käme. Susanne ist mehrfach sexuell missbraucht worden und verliert die Fassung. „Ich war nie kriminell, das steht in meiner Akte“, sagt sie der Beamtin. Das Gespräch wird abgebrochen. Später kommt sie mit ihrem Psychologen wieder. Erneute Aussage. Zwischenzeitlich telefoniert sie mit der Staatsanwaltschaft Cottbus.
Isolation und Holz-Clogs
„Können sie das belegen?“, fragt die Staatsanwältin, so schildert es Susanne. „Ich sage: Wie soll ich das belegen. Die gehen doch nicht mit mir zum Arzt und lassen sich das dokumentieren“, sagt sie der taz. Die Staatsanwältin soll ihr noch gesagt haben, sie glaube nicht, dass die Anzeige Erfolg haben würde.
Susanne hat ihre Erfahrungen auf zehn Seiten niedergeschrieben. Darin nennt sie auch Namen der Haasenburg-Mitarbeiter. Sie berichtet von den körperlicher Gewalt, von der monatelangen Isolation, den Holz-Clogs, die sie tragen musste, davon, wie sie selbst auf der Toilette nie allein ist. „Verletzungen, die man z. B. von den Fixierungen am Boden davontrug, wurden nicht ärztlich untersucht“, schreibt sie und endet: „Ich bitte Sie sehr darum, etwas zu unternehmen!“ Im August 2012 schickt sie ihren Erfahrungsbericht dem Bundesfamilienministerium. Dort wird er „mit großer Betroffenheit gelesen“. „Aufgrund der Kompetenzordnung“ sei jedoch die oberste Landesbehörde in Brandenburg – das Ministerium für Bildung, Sport und Jugend – zuständig. Dort, schreibt Dieter Kreichelt im September 2012, „wird ihr Bericht zu einer gründlichen Überprüfung der Praxis der ‚Haasenburg‘ führen“.
Susanne ist heute arbeitsunfähig. Passiert ist nichts.
Als die taz Oberstaatsanwältin Petra Hertwig im März in Cottbus anruft, sagt sie: „Bevor ein Jugendlicher in ein solches Heim untergebracht wird, muss einiges passiert sein.“ Sie behauptet: „Alle dort Untergebrachten sind nicht unbescholtene junge Menschen.“ Dabei sollte eine Staatsanwältin wissen: Die Kinder sind nach § 1631 b BGB untergebracht. Sie werden zu ihrem eigenen Wohl von einem Familiengericht aus ihren Familien herausgenommen. Mitnichten sind die Kinder alle kriminell.
Anfang dieser Woche fragt die taz erneut bei Oberstaatsanwältin Julia Hertwig nach. Es gibt mittlerweile auch eine Online-Petition, die bisher 3.600 Menschen unterschrieben haben. Doch Hertwig sagt, die Berichterstattung der taz biete keine hinreichenden Anhaltspunkte. Eigene Ermittlungen? „Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, nach Straftaten zu suchen.“ Dabei unterschreiben auch Angehörige von Haasenburg-Betroffenen die Petition – namentlich.
Jürgen Maresch, Erster Polizeihauptkommissar a. D. in Cottbus und nun Landtagsabgeordneter der Linken, sagt: „Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein Skandal.“ Die Berichterstattung der taz betreffe „in jedem Falle Offizialdelikte, die einen Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen in sich bergen“.
Manchmal wird die Staatsanwaltschaft auch sehr eifrig. Wenn ein Angehöriger einen Mitarbeiter der Haasenburg GmbH tatsächlich namentlich anzeigt, dann kann es ihm selbst leicht an den Kragen gehen.
Bestrittene Vorwürfe
Das erlebte Andreas Reinboth aus Leipzig. Seine Freundin J. musste Ende Januar 2013 wegen Schulschwänzens für eine Woche in den Jugendarrest. Sie wurde aus dem Gerichtssaal in die Haasenburg gebracht – gefesselt mit Handschellen.
Reinboth telefoniert noch am gleichen Nachmittag mit ihr, so schildert er es zumindest. Die Haasenburg GmbH dagegen sagt, dieses Gespräch habe nie stattgefunden. Reinboth aber hält an seiner Version fest: J. habe ihm berichtet, ein männlicher Erzieher habe sie im Bad nackt kontrolliert, weil keine Frau da gewesen sei. Bei einem weiteren Gespräch, Reinboth habe den Lautsprecher des Telefons angeschaltet, hört seine Mutter mit. Reinboth stellt Strafanzeige wegen Missbrauchs und nennt drei Zeugen für das Telefonat.
Am 20. Januar schreibt das Mädchen auf einer Internetplattform über Angst und Schläge. Sie bittet ihren Freund: „Holt mich hier raus.“
Der Marketing-Mann der Haasenburg GmbH, Hinrich Bernzen, sagt, die Vorwürfe seien „umgehend überprüft“ worden und „in einer Form haltlos“. Nun werde „gegen Herrn Reinboth wegen der Vortäuschung einer Straftat“ ermittelt.
Tatsächlich teilt die Staatsanwaltschaft Cottbus Reinboth am 27. Februar 2013 mit, dass das Missbrauchsverfahren eingestellt ist. Das Mädchen selbst habe die Vorwürfe bestritten und erklärt, sie sei von zwei Frauen untersucht worden. Das ergebe sich auch aus dem Tagesprotokoll des Heims.
Die von Reinboth angegeben Zeugen – die Mutter, seine Schwester und sein Stiefvater – werden von der Staatsanwaltschaft nicht angehört. Das bestätigt Oberstaatsanwältin Petra Hertwig am 12. März der taz. Das Mädchen sei von der Polizei vernommen worden und habe gesagt, „es sei ihr niemals so etwas passiert“. Auf die Frage, ob es eingeschüchtert worden sein könnte, sagt die Juristin, „sie ist unter vier Augen vernommen worden“.
Hertwig bestätigt, dass nun gegen Reinboth ermittelt wird. Anfang Juni, sagt er, habe er erfahren, dass ihn die Staatsanwaltschaft Leipzig anklagt. Wegen falscher Verdächtigung. Mit den Zeugen hat bis zu dieser Woche noch niemand gesprochen.
Die Informanten der taz bitten darum, der Staatsanwaltschaft Cottbus die Unterlangen nicht auszuhändigen. Sie fordern einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
* Namen geändert