Ruhe auf der Meile

JUSTIZ Die Discothek „Stubu“ darf fürs erste nicht wiedereröffnen, entschied das Verwaltungsgericht

Das „Stubu“ bleibt auch weiterhin geschlossen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Bremen (VG) entschieden.

Die Discothek in der Bahnhofsvorstadt musste im vergangenen Herbst schließen. Gestern lehnten die RichterInnen nun einen Eilantrag der Seven Days GmbH von Tim Meister ab (Aktenzeichen 5 V 259/13). Der klagte auf eine zumindest vorläufige Betriebserlaubnis. Doch das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation des Stadtamtes – das verhindern will, dass Meister das Stubu führt.

„Es sei nach Aktenlage zu befürchten, dass der Geschäftsführer die erforderliche Zuverlässigkeit unter anderem deshalb nicht besitze, weil er möglicherweise einem unzuverlässigen Dritten bestimmenden Einfluss einräume“, schreiben die RichterInnen. Soll heißen: Meister ist nur ein Strohmann des früheren Stubu-Chefs Rainer Büsing, dem die Immobilie am Rembertiring noch immer gehört. Meister habe die entsprechenden Argumente des Stadtamtes bislang auch nicht entkräften können, so das VG. Die Frage der Zuverlässigkeit werde jedoch noch zu klären sein, so das Gericht – im Eilverfahren findet keine Beweisaufnahme statt. Ein Erfolg der Klage im weiteren Verfahren gilt nach Stand der Dinge aber nicht als sehr wahrscheinlich.

Büsing wiederum darf schon seit 2006 keine Gaststätte mehr betreiben, nachdem seine Türsteher mehrfach Gäste verprügelt hatten. Zudem wurden bei einer groß angelegten Durchsuchung aller Gäste ein paar Gramm Drogen gefunden und das Untergeschoss war überfüllt. Danach galt Büsing als zu „unzuverlässig“, um das Stubu weiter zu betreiben. Er sei noch immer „derjenige, der ,das Sagen hat‘“, sagte das Oberverwaltungsgericht (OVG) im vergangenen Jahr. Er wirke „auf die Tätigkeit der Geschäftsführer und der Arbeitnehmer in zahlreichen Einzelfällen ein“, schrieb das OVG damals in einem Beschluss.

Büsing kann weiterhin am Stubu verdienen – Meister unterschrieb den Pachtvertrag, obwohl er gar keine gaststättenrechtliche Erlaubnis für die Disco hatte. Das sei allein sein Risiko, sagt das VG.  mnz