15 Millionen Euro mehr dank Kohle

Neues Stromsteuergesetz will das Privileg der Heizung mit Braun- oder Steinkohle beenden. Die sind bislang steuerfrei

FREIBURG taz ■ Nach dem Willen von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) soll bereits ab August auch für Kohle und Koks eine Energiesteuer erhoben werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf vor, der voraussichtlich am 8. März im Kabinett beraten werden soll. An die Stelle des deutschen Mineralölsteuergesetzes rückt dann ein neues Energiesteuergesetz. Dieses war aufgrund von Vorgaben der EU notwendig geworden.

Umweltpolitiker hatten schon lange gefordert, die faktische Subventionierung der Kohle, die sich aus der Steuerbefreiung ergibt, zu beenden. Entscheidender als die Mehreinnahmen sind dabei die Überlegungen, einerseits die Steuersystematik zu vereinheitlichen, und zudem eine ökologisch bedenkliche Energie zurückzudrängen. Die Beträge, die der Bund aus der Kohlesteuer erwartet, sind ohnehin gering: In diesem Jahr geht das Finanzministerium von 15 Millionen Euro Mehreinnahmen aus. 2006 sollen es 35 Millionen sein. Da man davon ausgeht, dass die Lenkungswirkung der Steuer Erfolg hat, rechnet der Bund nachfolgend mit abnehmenden Jahresbeträgen.

Betroffen von der Steuer ist nur ein geringer Anteil der Haushalte. Bundesweit gibt es laut Statistischem Bundesamt nur noch rund 450.000 Wohnungen, die noch mit Braunkohle und 117.000 Wohnungen, die mit Steinkohle und Koks beheizt werden. Gemessen am Bestand von 35,1 Millionen Wohneinheiten macht das einen Anteil von nicht einmal 2 Prozent aus. Die Gasheizung liegt heute in Deutschland mit 48 Prozent an erster Stelle, es folgen Öl- (31 Prozent) und Fernwärmeheizung (14 Prozent).

Mit dem neuen Energiesteuergesetz wird zudem auch im Kraftwerkssektor Gleichheit zwischen Gas und Kohle geschaffen. Denn Erdgas, das in Kraftwerken verbrannt wird, wird künftig steuerfrei sein, so wie es Kohle und Uran seit jeher sind. Für den Bund sind damit Mindereinnahmen von 30 Millionen Euro in diesem Jahr und 80 Millionen in den Folgejahren veranschlagt.

Auch bei der Besteuerung von Autokraftstoffen soll es Änderungen geben. Für Erd- und Flüssiggas beim Einsatz im Fahrzeug, sollen ab 2016 pro Megawattstunde 31,80 Euro statt der heutigen 13,90 Euro an Steuern erhoben werden. Das entspricht – auf den Energiegehalt des Benzins umgerechnet – etwa einem Preisanstieg bei Treibstoff von 18 Cent je Liter. BERNWARD JANZING

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