URTEIL IN NIEDERSACHSEN
: Fotos von Polizisten nur mit Ausweis

LÜNEBURG | Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht, muss bei einer anschließenden Überprüfung seine Personalien preisgeben, so das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen sei zwar grundsätzlich zulässig, hieß es in dem Beschluss des Gerichts. Rechtswidrig sei aber das Verbreiten der Bilder und das öffentliche Zurschaustellen der Abgebildeten ohne deren Einwilligung. (dpa)