Wessen Sicherheit?

Am Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht erklären, ob das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz verfassungsgemäß ist. Dieses Gesetz sieht vor, entführte Passagiermaschinen notfalls abzuschießen. Wenn das Gericht fordert, für einen Soldateneinsatz zur Terrorabwehr müsse das Grundgesetz geändert werden, schlägt die Stunde von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er wird versuchen, einen Bundeswehreinsatz im Innern grundsätzlich im Grundgesetz zu verankern. Hierfür dürfte er jedoch weder in Bundestag noch Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit bekommen. Zur Fußball-WM käme eine wie auch immer formulierte Änderung ohnehin zu spät. Deshalb hat Schäuble jetzt vorgeschlagen, zur WM Soldaten an die Bundespolizei (Ex-BGS) auszuleihen. UWI