Vereitelter Bürgerwille

Verwaltungsgericht verhandelt über Klagen der Initiativen Wohldorfer Wald und Immenhorstweg

Zwei vereitelte Bürgerentscheide aus den Walddörfern werden am Donnerstag ab 9 Uhr vom Verwaltungsgericht verhandelt. Es klagen die Bürgerinitiativen „Interessengemeinschaft Immenhorstweg“ (IGI) und „Wohldorfer Wald – Initiative für Naturerhalt“, die 2003 Bürgerentscheide erzwungen hatten. Diese fanden aber nicht statt, weil die Wandsbeker Bezirksversammlung mit einer Mehrheit aus CDU- und Schill-Fraktion das Anliegen der Initiativen zum Schein übernahm. Zuvor hatte der Senat die beiden Bebauungsplanverfahren „Bergstedt 23“ (Immenhorstweg) und „Wohldorf 13/14“ evoziert, also an sich gezogen.

Die Bürgerinitiativen hatten erfolgreich gegen den Bau von Siedlungen in der Nähe von Naturschutzgebieten getrommelt. Mit ihrer Klage wollen sie die Bürgerentscheide nun doch noch durchsetzen. Sie wollen feststellen lassen, dass die Evokation der Planverfahren unzulässig gewesen sei, weil sie nur dazu gedient habe, die Bürgerbegehren auszuhebeln.

Das Gericht soll den Inis bestätigen, dass die formale Zustimmung der Bezirksversammlung keine echte Übernahme ihrer Begehren war und den Wandsbeker Bezirksamtsleiter Gerhard Fuchs (CDU) zurechtweisen: Dieser habe beim Senat nicht für den Beschluss der Bezirksversammlung geworben. KNÖ