Beugehaft für Kusch
: PUA reicht Antrag bei Gericht ein

Gestern Nachmittag hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) Feuerbergstraße offiziell seinen Antrag auf Beugehaft gegen Justizsenator Roger Kusch (CDU) beim Amtsgericht eingereicht. Der amtierende Ausschussvorsitzende Kai Voet van Vormizeele (CDU) unterzeichnete am Nachmittag das Schriftstück, das bislang einmalig ist in der Bundesrepublik: „Wir schreiben hier ein Stück Rechtsgeschichte“, vermutete er. SPD und GAL hatten dieses Vorgehen gegen Kusch per Minderheitenvotum im PUA durchgesetzt, weil der Senator bei seiner Zeugenvernehmung vor dem Gremium am Freitagabend die Aussage verweigert hatte. Was im Senat über das Geschlossene Heim Feuerbergstraße gesagt worden sei, falle in den „geschützten Kernbereich“ des Senats und habe das Parlament nicht zu interessieren, so Kusch (taz berichtete). Diese Rechtsauffassung ließ er gestern in einer Pressemitteilung seiner Behörde ausführlich erläutern. Der Arbeitsstab des PUA hatte hingegen nach juristischer Prüfung befunden, dass Kusch die Antworten auf die gestellten Fragen nicht verweigern dürfe.

Wann mit einer richterlichen Entscheidung zu rechnen sei, ließ Gerichtssprecherin Sabine Annette Westphalen gestern offen: „Das ist keine Eilsache.“ Nach Prüfung des Antrags werde zunächst der Senator zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass das Amtsgericht zügig über diesen Präzedenzfall entscheiden wird. Als sicher gilt bereits, dass die unterliegende Partei Rechtsmittel einlegen wird, zunächst vor dem Landgericht und notfalls in dritter und letzter Instanz vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht. SMV