Einen Riegel vorschieben

DATENSCHUTZ Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Vorratsdatenspeicherung

■ ist Rechtsanwalt, Vizepräsident der Intern. Liga für Menschenrechte und stellv. Sprecher der Innen-Deputation.

Heute urteilt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Sie haben auch Beschwerde eingelegt. Warum? Rolf Gössner: Weil mit Hilfe dieses Vorratsdatenreservoirs praktisch über die gesamte Bevölkerung Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden können. Auch Rückschlüsse auf Kommunikationsinhalte, auf persönliche Interessen und Lebenslagen werden möglich.

Warum sollte uns die Speicherung unserer Verbindungsdaten nicht egal sein?

Wie schnell Vorratsdaten missbraucht werden können, zeigen etwa die Missbrauchsfälle bei der Telekom, die diese Daten als Hilfspolizei des Staates vorrätig halten muss. Es handelt sich um eine Bedrohung von freier Kommunikation und Privatheit, aber auch von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung bereits eingeschränkt. Sie dürfen nur bei “dringender Gefahr“ abgefragt werden. Warum reicht das nicht?

Ich halte es prinzipiell für unverhältnismäßig, Verkehrsdaten aller Bürger sechs Monate lang ohne Anlass zu speichern.

Was erwarten Sie heute?

Ich erwarte, dass das Gericht der Vorratsdatenspeicherung einen wirksamen Riegel vorschiebt und sie weitgehend für verfassungswidrig erklärt – so wie das Gericht in den vergangenen Jahren schon viele Sicherheitsgesetze für verfassungswidrig erklären musste. INTERVIEW: FEZ