Niedersachsen gegen Kinderpornographie

KINDERPORNOS Auf der Cebit will Innenminister Schünemann (CDU) erste Ergebnisse des Bündnisses gegen Kinderpornographie vorstellen. Nach bisherigem Forschungsstand stammt sie meist von Privatleuten

„Das ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden“

Chaos Computer Club

Am Mittwoch will Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf der Computermesse Cebit erste Ergebnisse des von ihm initiierten Bündnisses gegen Kinderpornographie „White IT“ vorstellen. Dazu gehört ein Button, mit dem Internetnutzer kinderpornographische Seiten direkt der Meldestelle für Kinderpornographie anzeigen können und eine Datenbank, die durch Datenabgleich Kinderpornographie im Internet ausfindig machen kann.

Das niedersächsische Projekt will erklärtermaßen über die Stoppschild-Strategie der früheren Familienministerin von der Leyen (CDU) hinausgehen. Warum hier ein einzelnes Bundesland sich dem Kampf gegen Kinderpornographie verschreibt? Laut Ministeriumssprecher ist Uwe Schünemann „als Familienvater“ persönlich betroffen. In dem Bündnis sind IT-Firmen, die Universität Hannover und Kinderschutzverbände vertreten. Unglücklich wirkt es da, dass die Internetseite nur dann zugänglich ist, wenn man „Microsoft Silverlight“ installiert – Microsoft ist einer der Bündnispartner. Abgewunken haben dagegen die Gesellschaft für Informatik – die sich grundsätzlich nicht an Bündnissen beteiligt – und der Chaos Computer Club, der die Absage damit begründet, dass „die Verfolgung von Straftätern Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist, ebenso die Bildungsmaßnahmen zur Prävention, von den ,Schutzmechanismen‘ mal gar nicht zu sprechen“.

An der Uni Hannover forschen derweil Kriminologen zu Herstellung und Vertrieb von Kinderpornographie. Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es weniger einen kommerziellen Markt denn private Tauschbörsen. „Über privaten Austausch von Bildern wird man in geschlossene Foren aufgenommen“, sagt Arnd Hüneke vom Kriminalwissenschaftlichen Institut. Dass es damit juristisch nicht um bandenmäßigen Handel geht, kann die Bekämpfung erschweren: Bei einfachen Verstößen ist es schwieriger, Gerichtsbeschlüsse zu erwirken. GRÄ