Karlsruhe urteilt

Das Bundesverfassungsgericht will heute sein Urteil über das Luftsicherheitsgesetz verkünden. Das 2004 von Rot-Grün beschlossene Gesetz erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inland: Im Extremfall darf die Luftwaffe auf Befehl des Verteidigungsministers Flugzeuge abschießen, die als Waffe für einen terroristischen Angriff eingesetzt werden sollen. Verfassungsrechtlich birgt die Regelung zwei Probleme: Darf der Staat die Passagiere eines entführten Flugzeugs töten, um zum Beispiel Bürger vor dem Angriff auf ein AKW zu retten? Und hätte dafür zunächst das Grundgesetz geändert werden müssen? CHR