Thema der Woche

Trinker unerwünscht

betr.: „Amüsiermeile ohne Suff“, taz.nord vom 22. 6. 13

In Ihrer Ausgabe vom 22. / 23. 6. schreibt Jakob Epler über das Alkoholverbot in der Göttinger Nikolaistraße. Er hat recht, wenn er es verdächtig findet, dass ein solches Verbot in der Nähe von Kneipen ausgesprochen wird. Er hat auch recht mit der Beobachtung der Shisha-Raucher auf dem Nikolaikirchhof, die eine Kontrolle des Verbots nicht fürchten. Aus eigener Erfahrung muss ich allerdings sagen, dass ich absolut für ein Totalverbot des Trinkens alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit bin. Nach einem Besuch im Friedrichstadtpalast in Berlin haben wir die Friedrichstraße fluchtartig verlassen. Der Grund war, dass wir später mit besoffenen Besuchern der sogenannten „Fan-Meile“ am Brandenburger Tor rechnen mussten, da gerade die Fußball-Europameisterschaft stattfand.  GEORG NACHTWEI, Braunschweig

betr.: „Soll öffentlicher Alkoholkonsum verboten werden?“, taz.nord vom 23. 6. 13

Die Fragestellung ist falsch. Das Phänomen des Saufens bei Jugendlichen ist erst in den letzten 10 Jahren so exzessiv geworden, und zwar auch in Südländern wie Italien und damit auch das einhergehende soziale Missverhalten. Womöglich ist da ein klitzekleiner Zusammenhang zwischen diesem Phänomen und der Jugendarbeitslosigkeit? Vielleicht auch mit den zunehmend weltweit ausbrechenden Protesten in scheinbar wirtschaftlich besser laufenden Gesellschaften? Ein Verbot ist wie ein Aspirin bei starken Rückenschmerzen: wirkt nicht und ignoriert die Ursachen völlig.  MARCO, taz.de

betr.: „Bitte benehmen Sie sich!“, taz.nord vom 23. 6. 13

In Göttingen regiert eine rot-grüne Ratsmehrheit mit einem SPD-Bürgermeister. Nun hätte ich gedacht, dass solche Verbote eher von der CDU ausgehen. Stellen sich solche Verbote jenseits von parteipolitischen Prioritäten ein? Oder ist es gerade der Geist einer „ökologischen“ Gesellschaftsordnung, der sich hier etabliert? Es löst ein gewisses Unbehagen aus, dass die Politik letztlich keine Alternative mehr liefert und alle ins gleiche Horn blasen. Es geht nur noch darum, wie sich die Etablierten von den Außenseitern abgrenzen und wie sich die letzten Refugien von Freiheit in ein kommerzielles Programm integrieren lassen.  HERGEN HILLEN, taz.de

betr.: Bitte benehmen Sie sich!“, taz.nord vom 23. 6. 13

Es waren nicht die Interessen der Politik, Geschäftsleute oder Ordnungsfanatiker, die diese Verbote forderten. Es waren die Anwohner, denen ein Leben im Umfeld kaputt gelärmt und gekotzt wurde. Dort, wo Massen sich mit billig Sprit auf der Straße betrinken, sind nächtliche Einsätze von Rettung und Polizei Alltag gewesen … Und am nächsten Morgen bleiben die Reste.  CHRIS, taz.de

betr.: „Bitte benehmen Sie sich!“, taz.nord vom 23. 6. 13

Public Health ist leider noch wenig bekannt in Deutschland. Doch dazu hat sich die Bundesregierung mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention sehr weitgehend verpflichtet: Artikel 24(3) „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“  MICHAEL, taz.de

Unsere Titelgeschichte vom vergangenen Wochenende befasste sich mit der zunehmenden Einschränkung des Alkoholtrinkens in der Öffentlichkeit. In Hannover patrouillieren seit neuestem Security-Leute in der Limmerstraße, in der junge Leute von jeher „limmern“, das heißt im Freien trinken. Und die Stadt Göttingen hat auf ihrer „Partymeile“ Nikolaistraße sogar ein Alkoholverbot erlassen, was dazu führt, dass die Besucher in den Kiosken trinken – oder heimlich doch draußen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Verordnung für rechtens erklärt – die nächtliche Ruhestörung sei eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohner, das Interesse der Feiernden müsse zurückstehen.