Kollektives Mobbing am Arbeitsplatz

SEXUALSTRAFTÄTER

Er darf wieder arbeiten. Als Hafenarbeiter bei Eurogate, so wie früher. Er muss wieder arbeiten dürfen. Das ist sein Recht. So sieht es das Gericht.

„Aber nicht mit uns!“ Er sei ein „Kinderschänder“, müsse weggesperrt werden! So sehen es viele seiner Kollegen am Containerterminal in Bremerhaven. Vergangene Woche traten sie dafür in den wilden Streik. Die Firma hat das eine fünfstellige Summe gekostet. Am Ende räumte der 37-jährige Mann das Feld.

2011 wurde er zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er seine zehnjährige Stieftochter sexuell missbraucht hatte. Mittlerweile hat er Freigang, seit ein paar Tagen ist er krankgeschrieben. Das löst das Problem – vorerst.

Eurogate wollte ihn per Kündigung loswerden, zweimal sogar, doch er wehrte sich bislang erfolgreich dagegen. Die nächste Instanz wird wohl erst in ein paar Monaten entscheiden, solange muss die Firma den Mann beschäftigen – oder ein Zwangsgeld zahlen. Die Firma darf seine Taten nicht noch mal bestrafen, wenn die nicht im direkten Zusammenhang mit seinem Job stehen. Auch ein Haftantritt ist kein Kündigungsgrund.

Es gebe nahezu kein Mittel, um einen erneuten Streik zu verhindern, sagt Eurogates Arbeitsdirektor und spricht vom Erhalt des „Betriebsfriedens“ als oberstes Ziel. Sollte es wieder zu Arbeitsniederlegungen kommen, müsse die Geschäftsleitung über das weitere Vorgehen entscheiden. Den Streikenden drohen Abmahnungen und Gehaltsabzüge. Am Ende könnte ihr Protest der Firma aber doch das Recht geben, dem Ausgestoßenen zu kündigen.   MNZ