CRASHKURS ZUM „GREENING“
: Lasst Blumen sprießen!

Die Europäische Union ökologisiert die milliardenschweren Agrarsubventionen ein bisschen.

Das „Greening“ (deutsch etwa: „Begrünung“) der Subventionen für die Landwirtschaft ist der wichtigste Punkt der in dieser Woche ausgehandelten EU-Agrarreform: Die Bauern müssen künftig für einen Großteil ihrer wichtigsten Subventionsart, der Direktzahlungen, mehr für die Umwelt tun als bislang vorgeschrieben war.

Das halten Naturschützer für dringend nötig, denn laut Wissenschaftlern sind die Landwirte hauptverantwortlich dafür, dass Tier- und Pflanzenarten aussterben. Die Bauern bewirtschaften 47 Prozent des Bodens in der EU. Und sie verursachen laut Umweltbundesamt 13 Prozent des Treibhausgausstoßes in Deutschland.

Deshalb haben Vertreter von EU-Parlament, -Kommission und -Mitgliedstaaten nun vereinbart: Alle Direktzahlungsempfänger mit mehr als 15 Hektar müssen ab 2015 fünf Prozent ihrer Ackerfläche „im Umweltinteresse“ nutzen. Ab 2017 könnten es nach einem weiteren Beschluss der EU 7 Prozent sein. Hier sind nur noch zum Beispiel Brachen, Bäume oder Blühstreifen erlaubt. Möglich sind zudem ohne chemisch-synthetische Pestizide und Dünger bewirtschaftete Plantagen zur Gewinnung von Holz oder Hülsenfrüchte. Letztere Pflanzen fixieren Stickstoff im Boden und machen so umweltschädliche Dünger überflüssig. Zudem ersetzen sie im Tierfutter Soja aus Südamerika, wo für den Anbau oft Urwälder gerodet oder Kleinbauern vertrieben werden.

Eine weitere Bedingung ist, dass die Bauern je nach Betriebsgröße mindestens zwei oder drei verschiedene Früchte anbauen. Außerdem müssen sie das besonders artenreiche Grünland – also Wiesen und Weiden – schützen. Wer sich nicht an diese Auflagen hält, soll 30 Prozent und nach einer Übergangszeit bis zu 37,5 Prozent der Direktzahlungen verlieren.

Wie viele Landwirte in Deutschland nun umweltfreundlicher arbeiten müssen, ist noch unklar. Viel wird davon abhängen, wie Deutschland die EU-Vorgaben umsetzt. Wahrscheinlich ist aber, dass die meisten Bauern die Auflagen zu den Fruchtarten und zum Grünland bereits erfüllen. Doch die Forderung nach Flächen im Umweltinteresse wird wohl dazu führen, dass besonders intensiv wirtschaftende Ackerbaubetriebe der Natur nun mehr Freiraum lassen müssen, wie die EU-Kommission bestätigt. JOST MAURIN