Schulen vorerst „Wachtturm“-frei

Das Land Berlin wird die Zeugen Jehovas nach dem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkennen. Ein unmittelbarer Anspruch der Religionsgemeinschaft auf die Erteilung von Religionsunterricht an den Schulen sei damit jedoch nicht begründet, betonte Kultursenator Thomas Flierl (Linkspartei.PDS) gestern vor dem Plenum des Abgeordnetenhauses. Ein entsprechender Antrag der Zeugen Jehovas liege der Verwaltung derzeit auch gar nicht vor. Sollte es ihn geben, müsse ihm allerdings nach der üblichen Prüfung stattgegeben werden, sagte Flierl. Eine Möglichkeit, diesen Unterricht generell zu versagen, bestehe nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche nach einem jahrelangen Rechtsstreit abschließend entschieden, dass das Land Berlin die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen muss. Aus Sicht der Richter konnte nicht nachgewiesen werden, dass sich die Zeugen Jehovas nicht rechtstreu verhielten. DDP