Zwangsmaßnahmen

Trotz der gestrigen Verurteilung werden die schulpflichtigen Töchter von André und Frauke R. nicht ab sofort zur Schule gehen. Denn den Schulzwang können nur die Behörden durchsetzen. Die Schulbehörde hat angekündigt, weitere Schritte zu unternehmen. Alle Bemühungen, die Kinder in die Schule zu bekommen, waren jedoch bislang ohne Erfolg, Bußgeldbescheide hat die Familie nicht bezahlt. Ein nächster Schritt wäre, die Eltern in Zwangshaft zu nehmen oder die Kinder polizeilich zu Hause abholen und zur Schule bringen zu lassen. In Bayern war es vor drei Jahren zu solch einem spektakulären Fall gekommen: Rund 50 Beamte hatten damals etwa 30 Kinder der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ zwangsweise in die Schule gebracht, sieben Väter waren in Erzwingungshaft genommen worden. EE