piwik no script img

Mietminderung mit Rücksicht

Hat die Wohnung einen Mangel, den der Vermieter nicht beseitigt, kann der Mieter die Miete mindern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter den Mangel selbst zu vertreten hat. Eine Mieterin minderte die Miete, weil sie sich von einem penetranten Uringeruch aus der verwahrlosten Nachbarwohnung gestört fühlte. Dort lebte eine ältere, allein stehende Frau. Mehr als 5 Prozent Mietminderung gestand das Gericht nicht zu: Nachbarliche Rücksichtnahme auf die Gebrechen eines älteren Mitmenschen gebiete eine erhöhte Toleranz (Amtsgericht Charlottenburg, Az. 231 C 647/03).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen