: Vorbesitzer erstattet Geld
Ein Hausverkauf ist hinsichtlich der Betriebskosten auch für die Mieter bedeutsam: Als das Objekt veräußert wurde, hatten die Mieter noch Anspruch auf eine Erstattung aus einem schon abgeschlossenen Abrechnungszeitraum. Sie verlangten ihr Guthaben vom neuen Eigentümer. Das Gericht meinte indes, der sei dafür gar nicht zuständig. Der Anspruch der Mieter auf Rückerstattung müsse sich vielmehr gegen den Verkäufer richten, wenn die Abrechnungsperiode vor dem Eigentümerwechsel abgeschlossen war. Nur so könne man Ungereimtheiten vermeiden wie die, dass die überhöhten Vorauszahlungen beim Verkäufer verblieben, der Käufer aber nun Guthaben erstatten müsse (BGH, Urteil v. 03.12.2003, Az. VIII ZR 168/03). ALO
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