GASRECHNUNG
: Zahlungsvorschriften sind unzulässig

KARLSRUHE | Energieunternehmen dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, wie sie ihre Rechnung zu zahlen haben. Die Stadtwerke Bochum hatten von monatlichen Zahlern eine Einzugsermächtigung verlangt, während Kunden, die jährlich im Voraus zahlen, das Geld überweisen konnten. Dies benachteilige Kunden, die das Geld für die Vorauszahlung nicht aufbringen können, und insbesondere einkommensschwache Verbraucher ohne eigenes Konto, entschied der Bundesgerichtshof. (dpa)