IN ALLER KÜRZE

Tausende Senioren-Wohnungen fehlen

Im Jahre 2035 werden in Bremen 139.970 Menschen leben, die älter als 65 Jahre sind – 22 Prozent mehr als heute. Das ist die Prognose einer Studie „Wohnen 65plus“, die das Regionaldaten-Institut Pestel aus Hannover gemacht hat. „Mit der starken Zunahme Älterer wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen rasant wachsen“, sagt Pestel-Studienleiter Matthias Günther. Die Prognose für Bremen gehe von rund 22.800 Pflegebedürftigen im Jahr 2035 aus: „Bei dieser Entwicklung wird es höchste Zeit, barrierearme Wohnungen für Senioren zu schaffen.“ Es sei preiswerter, Wohnungen altersgerecht umzugestalten und ambulanten Pflege zu finanzieren als Heimplätze zu schaffen. Dringend müssten Anreize geschaffen werden, um altersgerechte Neubauten und altersgerechtes Sanieren zu fördern.

Immer mehr ohne beruflichen Abschluss

Im Jahr 2011 war in der Bundesrepublik Deutschland 15,9 Prozent der Bevölkerung im Alter von 30 bis unter 50 Jahren ohne beruflichen Abschluss – das waren 3.624 von 22.839 Millionen Menschen. Die Länderliste reicht von Thüringen mit 7,2 Prozent bis Bremen (Land) mit 22,7 Prozent. Dies entspricht dem Prozentsatz der Jugendlichen, die jedes Jahr ohne abgeschlossene Berufsausbildung aus der Ausbildungsphase herauswachsen.

BLG und GHB untersagen Contterm-Werbung

Seit Mitte Juni werden dem Gesamthafenbetrieb Bremen (GHB) angehörende Hafenarbeiter von der Bremer Lagerhausgesellschaft (BLG) und auch von Vorgesetzten des GHB aufgefordert, Warnwesten mit dem Rückenaufdruck „Contterm“ auszuziehen. In einem Falle wurde einem Arbeiter sogar mit einem Zutrittsverbot für den Wiederholungsfall gedroht. In einem weiteren Fall wurde einem Mitarbeiter indirekt mit dem Abbruch seiner Ausbildung gedroht. Angeblich gäbe es eine Kleiderordnung, die das „Verbot von Werbungen“ auf Warnwesten vorschreibe. Contterm-Anwalt Rolf Geffken aus Hamburg hat nun in einem Schreiben an den GHB und die BLG festgestellt, dass es keine derartige „Kleiderordnung“ gäbe. Die mündlich erteilten Verbote verstießen gegen das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Gewerkschaftswerbung. Der Anwalt von Contterm hat die Arbeitgeber aufgefordert, weitere Belästigungen und Verbote dieser Art zu unterlassen.  (taz)