Billiger protzen dank Staatskohle

SUBVENTIONEN Bundesregierung will bei der Besteuerung von Dienstwagen auf Einnahmen verzichten und Spritschlucker weiter bevorzugen. Davor warnt die Deutsche Umwelthilfe

Geplanter Steuererlass für den Besitzer eines Mercedes mit 612 PS: 4.000 Euro pro Jahr

VON RICHARD ROTHER

Die Bundesregierung bereitet nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) milliardenschwere Steuernachlässe für die Käufer von Dienstwagen vor. Damit soll der Absatz von hochmotorisierten Fahrzeugen angekurbelt werden, der von der Abwrackprämie im vergangenen Jahr kaum profitiert hatte.

„Mit Hochdruck wird derzeit im Bundesfinanzministerium an einer entsprechenden Regelung gearbeitet, die dem Steuerzahler jährlich etwa 1 Milliarde Euro kosten würde“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstag. Diese Regel entspreche einem Wunsch der deutschen Autoindustrie. Sie solle nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westphalen in den Bundestag eingebracht werden und schon im nächsten Jahr gelten. „Nach der NRW-Wahl kommen die ganzen Gemeinheiten.“

Kern der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung ist nach DUH-Angaben eine auf den ersten Blick harmlose Änderung der Bemessungsgrundlage. Demnach soll nicht mehr der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs in Betracht gezogen werden, sondern nur noch der tatsächlich bezahlte Kaufpreis. Dieser kann erheblich vom Listenpreis abweichen, da die Hersteller häufig hohe Rabatte einräumen.

Fahrer eines auch privat genutzten Dienstwagens müssen den geldwerten Vorteil des Gebrauchs ihres Autos versteuern, der sich nach dem Wert des Wagens bemisst. Je teurer das Auto, umso höher der geldwerte Vorteil und umso größer die Steuerlast. Wird das teure Fahrzeug nun mit Rabatt verkauft, sinkt also die Steuerlast des Dienstwagennutzers. Dieser Umstand könnte zu Mauscheleien zwischen Verkäufer und Käufer eines Dienstwagens führen: Je niedriger der – auf dem Papier – tatsächlich gezahlte Preis, umso höher der Nutzen des Käufers, der mit dem Verkäufer gemeinsame Sache machen könnte. Resch warnt: „Bei der Bemessungsgrundlage müssen wir beim Listenpreis bleiben, weil nur dieser manipulationssicher ist.“

Die Umwelthilfe kritisiert zudem, dass bei der Neuregelung der Bemessungsgrundlage stark motorisierte und viel klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstoßende Fahrzeuge weiterhin steuerlich stark bevorteilt würden. Bei einer DUH-Modellrechnung wurde – konservativ geschätzt – ein um 20 Prozent niedrigerer Kaufpreis gegenüber dem Bruttolistenpreis mit einem relativ hohen Einkommensteuersatz von 40 Prozent sowie einer Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz von 30 Kilometern zu Grunde gelegt. Demnach würde der Dienstwagenfahrer eines sparsamen Golf TDI Blue Motion mit 105 PS und einem CO2-Ausstoß von 99 Gramm pro Kilometer nach der neuen Regelung einen Steuererlass von 384 Euro pro Jahr bekommen, der Fahrer eines BMW 520d mit 194 PS und einer CO2-Emission von 194 Gramm pro Kilometer erhielte 730 Euro. Der Nutzer eines BMW M5 – das Fahrzeug hat 507 PS und emittiert 357 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer – bekäme mehr als 1.700 Euro, und der eines Mercedes S 65 AMG mit 612 PS und 346 Gramm CO2 pro Kilometer könnte mehr als 4.000 Euro im Jahr einstreichen.

„Solch eine absurde Regelung können wir nicht akzeptieren“, so Resch. Stattdessen müsse in Zeiten des Klimawandels die Dienstwagenbesteuerung insgesamt nach ökologischen Gesichtspunkten reformiert werden. Hier seien andere Länder wie die Niederlande, Frankreich, Belgien oder Großbritannien weiter. In Deutschland müsse ein an Schadstoffen, Spritverbrauch und Klimagasemissionen orientiertes Steuersystem eingeführt werden. Steuerlich abzugsfähig dürften nur Fahrzeuge sein, die weniger als 140 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. „Diesen Wert erreichen bereits heute Autos aller Klassen.“