Linke Klage abgewiesen

SCHULDENBREMSE Senat hat genügend informiert

Der Staatsgerichtshof hat die Klage der Linken abgewiesen, die dem Senat einen Verstoß gegen die Informationspflicht der Bürgerschaft vorgeworfen hatte. Der Hintergrund: Der Senat hatte am 24. 3. 2009 zusammen mit Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der der Bremischen Bürgerschaft vom Jahre 2020 an jegliche Neuverschuldung unmöglich machen soll. Über diesen Vorgang hatte der Senat weder die Bürgerschaft informiert noch angehört.

Im Prinzip beziehe sich die Informations- und Anhörungspflicht des Senats, wie sie in der Landesverfassung Artikel 79 niedergelegt ist, auch auf wesentliche Gesetzesinitiativen, erklärte das höchste Bremer Gericht. In dem konkreten Fall sei aber über das Thema vorab so viel geredet und informiert worden, dass der Informationspflicht Genüge getan sei; anders wäre es gewesen, wenn der Inhalt des Gesetzesentwurfes sich von den offiziellen Informationen über die Ergebnisse der Föderalismusreform unterschieden hätte.

Die Linke hatte auf den Unterschied hingewiesen zwischen dem politischen Diskussionsprozess „Föderalismuskommission“ und einem Gesetzesentwurf, mit dem die politischen Verabredungen ins Grundgesetz Eingang finden sollten. kawe

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