KOMMENTAR VON KLAUS WOLSCHNER ZUM VULKAN-PROZESS
: Vulkan-Pleite, letzter Akt

Vulkan, war da einmal was? Nur langjährige Bremer erinnern sich daran. Fünfzehn Jahre ist es her – kann nach einer derart langen Zeit noch Gerechtigkeit geschehen? Wenn man die 854 Millionen Mark Schaden vergleicht mit den Summen, mit denen sich die alte „Treuhand-Anstalt“ zufrieden geben würde – zusammen 320.000 Euro – dann drängt sich der Eindruck auf: Hier geht es der Bundesanstalt nur noch um Symbolisches.

Durch die Zahlung einer geringen Summe soll der Eindruck entstehen, hier müssten Konzern-Manager büßen, weil sie verantwortungslos mit der ihnen anvertrauten Staats-Knete umgegangen sind. Warum hat die Bundesanstalt, die dem Finanzministerium untersteht, nicht ihre Klage zurückgezogen, nachdem die Strafrichter erklärt haben, dass sich der verbleibende Vorwurf nun nicht mehr beweisen lassen dürfte? Das hätte den Verdacht verstärkt, dass im Zusammenhang des „Aufbaus Ost“ Steuergelder in erheblichem Umfang ohne Kontrolle ausgeschüttet wurden. Hat niemand der Treuhand-Anstalt deswegen „Untreue“ vorgeworfen?

Richter Wolfgang Arenhövel beschwor gestern den historischen Zusammenhang, in dem alle Fehlprognosen aufgesessen seien, um der Bundesanstalt den Verzicht auf die Unterwerfungs-Geste nahe zu legen. Selbst der Vorwurf, hier „Ablasshandel“ zu betreiben, ließ die Treuhand-Nachlass-Verwalter nicht einlenken.