Mit dem Umzugslaster in die City

Träumt nicht jeder von einer schönen Wohnung mitten im pulsierenden Stadtkern? Aber Vorsicht. Wer in Fußgängerzonen leben will, muss zuvor Hürden überwinden. Neben Bett und Schreibtisch gibt es ja noch den über Jahre hinweg angesammelten Krempel. Ein Umzugswagen muss her. Doch wie kommt man mit Laster, Kind und Kegel durch die City?

Die Lieferzeiten: Fußgängerzonen haben Lieferzeiten. Das bedeutet, es ist möglich, während dieser Zeiten dort zu parken und auszuladen. Trotzdem ist Achtsamkeit geboten. In jeder Stadt gibt es unterschiedliche Regelungen. In Osnabrücks Innenstadt kann man von 6.00 Uhr bis 10.30 Uhr gemütlich seinen Hausstand ausladen. In Bremen dagegen gibt es auch Fußgängerzonen ohne Lieferzeiten. Was dann?

Die Ausnahmegenehmigung: In solchen Fällen muss eine Sondergenehmigung her. Gleiches gilt auch, wenn man nicht innerhalb der Lieferzeiten umziehen kann. Beantragt wird die Genehmigung bei den Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Städte. In Hamburg ist es jedoch anders. Dort sind die Polizeikammern für die unterschiedlichen Fußgängerzonen der Stadt zuständig. Die Preise für die Fahrerlaubnis im Fußgängerrevier außerhalb der Lieferzeiten sind unterschiedlich. Spitzenreiter ist Hannover. Die Stadt verlangt 46 Euro für eine Genehmigung. Osnabrück bietet die billigste Variante mit 20 Euro.

Die Strafe: Sollte man ohne Genehmigung und außerhalb der Lieferzeiten durch eine Fußgängerzone fahren, muss man je nach Stadt und Zone unterschiedlich büßen. In Bremen sollte aufgepasst werden, da es bei so einem Vergehen sogar zu einer Anzeige kommen kann. Wer es drauf ankommen lassen will, zieht am besten nach Hamburg oder Osnabrück. Eine Sondergenehmigung in Hamburg kostet 24 Euro, das Bußgeld beim Verstoß gegen die Regelungen nur elf Euro mehr. Fragt sich nur, wie oft der Knöllchenmensch vorbeischaut. Ähnliches gilt für Osnabrück. Ignoriert man die Lieferzeiten der Fußgängerzonen, müssen 10 Euro auf den eigentlichen Genehmigungspreis draufgezahlt werden. EWB