Spiro kritisiert Arzneimittelsparpaket

Bremen taz ■ Ab dem 1. April 2006 müssen gesetzlich versicherte Patienten, die wegen ihrer Erkrankung auf ein bestimmtes Medikament eingestellt sind und nicht auf ein günstigeres, wirkstoffgleiches Präparat umsteigen wollen, unter Umständen erhebliche Zuzahlungen leisten. Denn die gesetzlichen Krankenkassen dürfen bei bestimmten Arzneigruppen die Medikamentenpreise auf festgeschriebene Maximalbeträge kürzen. Dr. Till Spiro, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen: „Der Arzt sitzt bei der Versorgung seiner Patienten zwischen den Stühlen. Eine Belohnung für Billigversorgung ihrer Patienten lehnen Ärzte aus ethischen Gründen ab“.