Ohne Bewährung zur Bewährung

Eine Jugendkammer des Hamburger Landgerichts hat gestern den 15-jährigen Ali. O., der nach einer Messerattacke auf einen 17-Jährigen als „Messerstecher von Mundsburg“ für Schlagzeilen sorgte, wegen „gefährlicher Körperverletzung“ zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt. Aufgrund seiner bereits früher begangenen Straftaten setzte das Gericht die Strafe nicht zur Bewährung aus und rechnete auch die erlittene Untersuchungshaft nicht auf die Gesamtstrafe an. Gleichwohl gewährte das Gericht O., der zum Tatzeitpunkt im Oktober vorigen Jahres erst 14 Jahre alt war, eine Galgenfrist von sechs Monaten Dauer. In dieser Zeit soll herausgefunden werden, ob bei ihm mit einer Unterbringung im geschlossenen Heim in der Feuerbergstraße „nicht sinnvollere Erziehungsarbeit geleistet werden kann“, so Gerichtssprecherin Sabine Westphalen. Wenn die Heimunterbringung erfolgreich verlaufe, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Jugendhaft wegen „versuchten Totschlags“ gefordert, Verteidigerin Gabrielle Heinecke auf zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung unter der Auflage der Heimunterbringung plädiert. Dem folgte das Gericht, da es einen Tötungsvorsatz aufgrund der Verletzung des Opfers nicht feststellen konnte. KVA