Sürücü-Brüder bleiben in Haft

Im so genannten Ehrenmordprozess lehnt das Gericht einen Antrag auf Haftentlassung der beiden älteren Brüder ab. Es bestehe weiterhin „dringender Tatverdacht“

Herbe Schlappe für die Verteidigung der Sürücü-Brüder: Im so genannten Ehrenmordprozess hat der Richter am Landgericht ihren Antrag auf Haftentlassung abgewiesen. „Ein dringender Tatverdacht ist weiter gegeben“, sagte der zuständige Richter am Landgericht. Zugleich machte der Richter deutlich, dass diese Entscheidung „nicht zwingend eine Verurteilung bedeute“.

Zuvor hatten die Verteidiger der wegen gemeinschaftlichen Mordes an ihrer Schwester angeklagten Brüder Mutlu (26) und Alpaslan (25) Sürücü Haftentlassung gefordert. Die Begründung: Die Hauptbelastungszeugin Melek A. leide an einer psychischen Störung. Deshalb sei ihrer Aussage kein Wert beizumessen.

In dem seit September dauernden Prozess hatte der mit 19 Jahren jüngste Angeklagte Ayhan die Alleinschuld auf sich genommen. Er habe die 23-Jährige am 7. Februar eigenmächtig erschossen. Melek A. war zur Tatzeit Ayhans Freundin, ihr gegenüber soll er ihren Aussagen zufolge jedoch gesagt haben, dass die anderen beiden Brüder ebenfalls beteiligt waren. Davon geht auch die Staatsanwaltschaft aus. Der Anklage nach sollen die drei Brüder den Tod Hatuns geplant haben, weil ihr westlicher Lebensstil eine Kränkung für die Familienehre bedeute.

Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Mit einem Urteil wird frühestens Ende März gerechnet. FLEE